CDU Strausberg

Update: SVV vom 15.12.2022 - CDU-Stadtverband Strausberg richtet seine Fragen vorab an Stadtverwaltung und Bürgermeisterin

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Am 15.12.22 fand die letzte Stadtverordnetenversammlung des Jahres 2022 statt. Der CDU-Stadtverband Strausberg hatte die "Einwohnerfragestunde" dazu genutzt, Fragen an die Stadtverordnetenversammlung zu adressieren und einige der Fragen vorab an die Stadtverwaltung Strausberg gesandt.

So kam es beispielsweise in diesem Jahr im Stadtgebiet Strausberg am 08.09.2022 zu einem großflächigen Stromausfall. Viele Strausberger Haushalte waren zum Teil über mehrere Stunden ohne Strom. Einige Tage später forderte der deutsche Städte- und Gemeindebund Kommunen bei der Vorsorge für solche und ähnliche Situationen, wie z.B. Katastrophenalarm zu unterstützen. Auch häufen sich Meldungen über eine mangelnde Handlungsfähigkeit und unzureichende Vorsorge von Feuerwehren und Katastrophenschutzeinrichtungen in solchen und ähnlichen Krisenfällen.

Unsere Fragen und die Antworten der Stadtverwaltung dazu lauteten:

Auf welche Krisenfälle ist die Stadt aktuell vorbereitet? Gibt es konkrete Maßnahmenkataloge, z. B. Alarmpläne?

Antwort der Verwaltung: Notstromversorgung im Rathaus ist - in Abhängigkeit von der Kraftstoffversorgung - gewährleistet. Da im Katastrophenfall der Ausfall gängiger Kommunikationsnetze nicht unüblich ist, beabsichtigt der Landkreis MOL zur Sicherstellung einer Krisenkommunikation die Schaffung eines redundanten, zweiten Kommunikationsweges unabhängig vom Telefonnetz. Dem Angebot des Landkreises, sich an der Beschaffung eines von ihm geförderten Gerätes zu beteiligen, ist die Stadt gefolgt. Spezifische Maßnahmenkataloge existieren nicht. 

Gibt es Bestände an Decken, Heizgeräten etc., um Notunterkünfte in z.B. Turnhallen errichten zu können?

Antwort der Verwaltung: Nein.

Wie ist die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Strausberg auf solche Situationen vorbereitet?

Antwort der Verwaltung: Das Feuerwehrgerätehaus ist mit einer Notstromversorgung ausgestattet. Innerhalb des Stadtgebietes ist die Kommunikation mit der Funktechnik der Feuerwehr (falls Telefon- und Mobilfunknetze ausfallen) nahezu flächendeckend möglich.

Gibt es Absprachen mit der hiesigen Bundeswehr, wie im Notfall die Stadt Strausberg unterstützt werden könnte?

Antwort der Verwaltung: Unterstützungsleistungen der Bundeswehr für die Kommunen werden über Amtshilfeersuchen auf dem territorialen Führungsstrang der Bundeswehr initiiert. Die Verfahren hierfür sind eingespielt. In Abhängigkeit der Art des Amtshilfeersuchens stellt die Bundeswehr im Rahmen verfügbarer Ressourcen die Unterstützung sicher. Dazu können auch zeitlich befristete Notunterkünfte zählen, z.B. in Sporthallen militärischer Liegenschaften. Vorbereitende diesbezügliche Detail-Absprachen zwischen Bundeswehr und Stadt Strausberg existieren h.K. nicht. Der Standortälteste Strausberg wird am 15.12.2022 eine Sicherheitskoordinierungs-Ausschuss-Sitzung durchführen. Ziel dieser Sitzung ist es u.a., einen Arbeitskreis (Vertreter Bundeswehr, Stadt und Behörden, Polizei und THW sowie Energieversorger) zu initiieren, der sich zeitnah (Jan./Feb. 2023) über Unterstützungsbedarfe, Möglichkeiten des Handelns und Ansprechpartner auf Standort-Ebene Strausberg austauscht. In dessen Folge sind Katastrophenschutzpläne zu überarbeiten bzw. neu zu erstellen.

Gibt es Anlauf- und Informationsstellen für die Bürger in Krisen- und Notsituationen?

Antwort der Verwaltung: Informations- und Kommunikationspunkte als Anlaufstellen für die Bevölkerung sind bislang nicht eingerichtet.

Werden Generatoren vorgehalten, um wichtige Bereiche wie die Stadtverwaltung, Schulen, Krankenhäuser, Feuerwehr etc., im Notfall mit Strom versorgen zu können?

Antwort der Verwaltung: Die Notstromversorgung in der Stadtverwaltung und im Feuerwehrgerätehaus ist – in Abhängigkeit vom benötigten Kraftstoff – gewährleistet. In der Hegermühlen-Grundschule sind die technischen Voraussetzungen für die Einspeisung einer Notstromversorgung gegeben. Alle Klinikstandorte verfügen über eigene Notstromgeneratoren (Diesel). Der Gesetzgeber fordert die Bereitstellung der Versorgungssicherheit von 72 Stunden, welche gewährleistet wird.

Was tut die Stadt Strausberg in Zusammenarbeit mit der SWG und den Stadtwerken dafür, die Bürger der Stadt über die Risiken des Heizens mit Kohle oder Gas in Wohnungen aufzuklären?

Antwort der Verwaltung: Die Stadt befindet sich aktuell in der Terminfindung zur Abstimmung mit den Verantwortlichen der genannten Institutionen.

Welche Maßnahmen und Investitionen sollen in Zukunft getätigt werden, um den Bürgern der Stadt Strausberg in Krisensituationen schnell helfen und sie lageabhängig angemessen informieren zu können?

Antwort der Verwaltung: Maßnahmen zur Information und Hilfestellung in Krisen- und Notsituationen sowie damit etwaig verbundene Investitionen sind noch nicht geplant und zu prüfen.

Zur weiteren Information: Der Landkreis ist als untere Katastrophenschutzbehörde nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz verpflichtet, sich auf Katastrophenszenarien vorzubereiten; dazu hat er eine überörtliche Gefahren- und Risikoanalyse zu erstellen und Schutzziele für sein Gebiet festzulegen. Der dortige Fachdienst Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz (FD ZBK) beschäftigt sich daher aktuell und mit Unterstützung eines beauftragten Unternehmens insbesondere mit der Erstellung einer Kommunalen Impact Analyse zum Thema Stromausfall/Blackout. Hierfür sollen die Auswirkungen eines langanhaltenden, flächendeckenden Stromausfalls sowie die notwendigen Vorkehrungen zu dessen Folgenminimierung ermittelt werden. Um hierfür die Erfassung der wichtigsten Einrichtungen, Versorger und kritischen Infrastrukturen sowie deren Verantwortliche, Prozesse und der für das Krisen- und Notfallmanagement verfügbaren Ressourcen vornehmen zu können, wurden die Kommunen um Zuarbeit gebeten. Grundlegend zu thematisierende Fragestellungen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die Gewährleistung der Kommunikation, Trinkwasser- und Kraftstoffversorgung sowie der Schutz und die Information der Bevölkerung. Eine Beratung mit dem FD ZBK zur Klärung und Abstimmung ist bereits in die Wege geleitet.

 

Außerdem wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 07. Juli 2022 die „Errichtung eines Gedenksteines "Gedenken 13. August 1961 - Tag des Mauerbaus"  mit großer Mehrheit beschlossen. Seit dieser Beschlussfassung der SVV sind fünf Monate vergangen.

Unsere Fragen und die Antworten der Stadtverwaltung dazu lauteten

Wie ist der Status der Umsetzung dieses Beschlusses der SVV?

Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadtverwaltung ergriffen?

Antwort der Verwaltung: Es gab eine Abstimmung mit dem damaligen Fachbereichsleiter des Fachbereiches Technische Dienste. Leider wurde dazu kein Vermerk angefertigt. Die zuständige Mitarbeiterin ist zurzeit nicht anwesend. Ich werde im nächsten Jahr zu diesem Thema informieren.